Die Aussagekraft des Effektiv- und Sollzinssatzes

von am 30. Mai 2012 in Allgemein

Die Aussagekraft des Effektiv- und Sollzinssatzes

Bei der Suche nach dem passenden Kreditprodukt werden Verbraucher automatisch auf zwei verschiedene Zinssätze stoßen, den Sollzins und den Effektivzins. Soll- und Effektivzins sind zwar eng miteinander verknüpft, sorgen bei den meisten Kreditnehmern aber für große Verwirrung. Die Unterscheidung von Soll- und Effektivzins ist jedoch von einer enormen Bedeutung für die Kreditaufnahme. Die Kosten werden durch Soll- bzw. Effektivzins wesentliche beeinflusst, sodass diese unbedingt beachtet werden sollten.

Grundlegender Unterschied zwischen Sollzinssatz- und Effektivzinssatz

Beim Sollzinssatz handelt es sich um den bereinigten Zins, bei dem keine weiteren Gebühren wie Bearbeitungskosten etc. enthalten sind. Als wichtigeres Instrument für Kreditsuchende erweist sich der Effektivzinssatz. Der Effektivzinssatz ist besonders für den Vergleich zwischen mehreren Kreditprodukten von einer sehr hohen Bedeutung. Er beinhaltet im Gegensatz zum Sollzins alle weiteren Kosten, die bei der Kreditvergabe anfallen. Diese Kosten werden prozentual erfasst und zu dem Sollzins hinzuaddiert. Die Gesamtheit der Kosten ist also im Effektivzins erfasst.

Der Effektivzins und der Sollzins unterliegen der Preisangabenverordnung. Demnach muss der Effektivzins unbedingt in der Werbung etc. angegeben werden. Gleiches gilt auch für Bearbeitungsgebühren, Vermittlungsgebühren sowie auch Zins- und Tilgungsverrechnungen.
Der Effektivzins muss nach der neuen EU-Richtlinie für die gesamte Laufzeit Gültigkeit behalten. Dies ist in vielen Fällen bei einer Zinsbindung von mehreren Jahren, zum Beispiel zwischen 5-10 Jahren, nur schwer einzuschätzen. Die Zinsen für Anschlussfinanzierungen können in der Regel nicht prognostiziert werden. Bei vielen Instituten wird mit einem vereinbarten Zinssatz weitergerechnet. Genauere Informationen zu der Bedeutung des Effektiv- und Sollzinssatz können hier abgerufen werden: www.kreditrechner.com/ratgeber/effektivzins-von-darlehen/.

Viele irreführende Effektivzinsangaben in der Vergangenheit

In vielen Sparkassen-Darlehen wird mit einem variablen Zins gerechnet, wenn bei einer Beteiligung bis zum Ablauf der Zinsbindung nicht eine Zinsfestschreibung erfolgt ist. Dies stellte die Fachzeitschrift Finanztest (10/2011) heraus. Besteht eine solche Klausel, so wird von der Preisangabenverordnung vorgeschrieben, dass für die Restlaufzeit ein aktueller Zins für variabel verzinsliche Darlehen genutzt werden muss.








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