Sie haben eine Abmahnung erhalten? – So geht es weiter
Abmahnungen im Online-Handel trafen im Jahr 2011 jeden zweiten Händler mehr als einmal jährlich. Das stetige Wachstum der Abmahnfälle ist auch auf die Verwendung von fehlerhaften Rechtstexten zurückzuführen. In der Vergangenheit erhielten viele Online-Händlereine Abmahnung der Widerrufsbelehrung, nach den Änderungen im gesetzlichen Widerrufsrecht kam es zu einer regelrechten Abmahnwelle.
Der Händlerbund – größter Onlinehandelsverband Europas – spricht nun eine Empfehlung aus, wie sich Online-Händler im Fall einer Abmahnung verhalten sollten.
- Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht sofort.
- Bezahlen Sie den geforderten Geldbetrag nicht sofort.
- Beachten Sie die genannten Fristen zur Rücksendung der Unterlassungserklärung.
- Senden Sie umgehend das Abmahnschreiben und die beigefügte Unterlassungserklärung einem Rechtsanwalt und teilen Sie ihm das Zugangsdatum Ihrer Abmahnung mit.
- Von Ihrem Rechtsanwalt erhalten Sie eine vorbereitete Vollmacht, die Sie schnellstmöglich unterschreiben und an den Anwalt zurückschicken.
- Der Rechtsanwalt prüft Ihre Abmahnung und wird Sie über die weitere Vorgehensweise informieren und beraten.
- Ist die Abmahnung vollständig oder teilweise begründet, kann eine modifizierte Unterlassungserklärung durch den Anwalt erstellt werden, in der die geforderte Geldstrafe sowie künftige Vertragsstrafen verringert werden können. Erstellt der Rechtsanwalt eine solche modifizierte Unterlassungserklärung, unterschreiben Sie diese und senden Sie die Erklärung dem betreuenden Rechtsanwalt. Beachten Sie, dass das Formular nicht im Original zurückgeschickt werden soll, sondern per Fax oder Email!
- Sie erhalten von Ihrem Anwalt eine Bestätigung und gleichzeitig eine Aufforderung, dass Sie das Original der modifizierten Unterlassungserklärung am Tag des Fristablaufes per Einschreiben mit Rückschein an den gegnerischen Anwalt schicken sollen.
- Setzen Sie sich nun mit Ihrem Rechtsanwalt auseinander und klären die weiteren Einzelheiten z. B. zur Kostenerstattung.
